2. Finanzierung

Fördersätze Studierendenmobilität (SM)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Seit dem Projektjahr 2014 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

  • Gruppe 1 (monatlich 250 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 200 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 150 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.

Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich mindestens 100 Euro zusätzlich, also 350 Euro in der Gruppe 1, 300 Euro in der Gruppe 2 und 250 Euro in der Gruppe 3.

Fördersätze Personalmobilität (ST)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Seit dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
  • Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
  • Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Lettland, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
  • Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

100 km – 499 km mit 180 Euro

500 km – 1.999 km mit 275 Euro

2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro

3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro

4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro

8.000 km und mehr mit 1.100 Euro