Ambulante Psychotherapie

Sie suchen einen ambulanten Behandlungsplatz für eine Psychotherapie?

Um eine ambulante psychotherapeutische Behandlung beginnen zu können, müssen Versicherte zunächst die psychotherapeutische Sprechstunde eines*r Psychotherapeut*in aufsuchen. Gesetzlich versicherte Patient*innen, die einen Termin in einer solchen Sprechstunde wahrnehmen möchten, können sich direkt an eine*n Psychotherapeut*in Ihrer Wahl wenden. In die Sprechstunde kann man nach telefonischer Vereinbarung oder direkt und ohne Überweisung, am besten mit der Krankenkassenkarte, kommen. Im Anschluss daran erhalten Ratsuchende dann eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Hier finden Sie verschiedene Internetauftritte u. a. professioneller Institutionen des deutschen Gesundheitswesens, die Sie kostenlos bei der Suche im Internet nach ambulant tätigen Psychotherapeut*innen unterstützen und zum Thema Psychotherapie informieren. 

Sollte es aus eigener Anstrengung nicht klappen, einen ersten Termin (psychotherapeutische Sprechstunde) bei einem*r Psychotherapeut*in zu bekommen, dann unterstützt Sie die sogenannte „Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein“ auf Wunsch dabei:  https://www.ptk-nrw.de/patientenschaft/terminservicestellen. Die Terminservicestelle hat die Aufgabe, Hilfesuchenden innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln. Hilft Ihnen die Terminservicestelle bei der Terminvermittlung, können Sie sich allerdings weder den*die Psychotherapeut*in noch den Termin aussuchen. Es empfiehlt sich daher, vorher bei Ihrer*m Wunschtherapeut*in anzufragen und zu versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren.