Ethikkommission
für die nicht-invasive Forschung am Menschen der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie an der Hochschule Rhein-Waal
Die Ethikkommission wird auf Antrag der Wissenschaftler*innen oder des Dekanats tätig.
Anträge zur Begutachtung eines eigenen Forschungsvorhabens, in der Regel in Zusammenhang mit einer geplanten wissenschaftlichen Publikation oder eines Forschungsantrages, können eingereicht werden:
- von Wissenschaftler*innen der Hochschule Rhein-Waal sowie
- von Studierenden der Hochschule Rhein-Waal, beschränkt auf Masterarbeiten, bei denen eine Publikation angestrebt ist. Bachelor- und Projektarbeiten werden nicht durch die Kommission beurteilt. Eine Ausnahme kann begründet beantragt werden. In jedem Fall bedarf es einer Begründung der betreuenden Wissenschaftlerin der Hochschule Rhein-Waal, warum ein Votum der Kommission erforderlich ist. Der Antrag ist dann gemeinsam von der bzw. dem Studierenden und der Betreuerin zu stellen.
Anträge sind zwingend vor beginn des Forschungsvorhabens zu stellen. Ex post Anträge werden nicht beurteilt.
Erforderlich ist eine Ethikprüfung, wenn:
1. Menschen direkt beteiligt sind, z. B. durch:
- Interviews, Befragungen oder Experimente mit Teilnehmenden.
- Beobachtungen in sensiblen Kontexten (z. B. Kliniken, Psychiatrien, Justizvollzug).
- Forschung mit besonders schutzbedürftigen Gruppen (Kinder, ältere Menschen, Erkrankte, Geflüchtete usw.).
2. Psychische oder physische Belastungen für Teilnehmende möglich sind:
- z. B. bei heiklen Themen wie Gewalt, Sexualität, Sucht, Traumata.
3. Medizinische oder psychologische Interventionen stattfinden:
- z. B. Medikamentengabe, Diagnostik, Tests mit Wirkung auf den Körper. Forschungsvorhaben mit dieser Art von Intervention werden nicht durch Ethikkommission für nicht-invasive Forschung bewertet.
4. Täuschung oder eingeschränkte Aufklärung (in Experimenten) vorgesehen ist:
- z. B. wenn TeilnehmerInnen nicht vollständig informiert werden (auch bei geplanten Debriefings).
5. Personenbezogene oder sensible Daten erhoben und verarbeitet werden, vor allem wenn:
- keine vollständige Anonymisierung möglich ist.
- Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen gemacht werden.
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Antragstellung
Ausgefüllter Antrag und falls erforderlich ergänzende Unterlagen an ethikkommission@hochschule-rhein-waal.de
Mitglieder der Kommission sind:
Prof. Dr. Ingrid Jungwirth
Prof. Dr. Gernot Müller
Prof. Dr. Ulrich Pfeiffer
Prof. Dr. Gregor van der Beek
Dr. Wolf Gardian
Dr. Carina Goldbach