Promotion über das Promotionskolleg NRW
Im Herbst 2022 wurde dem Promotionskolleg für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen (PK NRW) das Promotionsrecht verliehen. Seitdem besteht die Möglichkeit, ein Promotionsvorhaben in einem strukturierten Promotionsprogramm am PK NRW zu realisieren. In diesem Fall führen die Promovierenden Ihre Promotion an der Hochschule Rhein-Waal durch und werden von einem Betreuungsteam aus professoralen Mitgliedern des PK NRW betreut. Der Doktorgrad wird vom PK NRW verliehen.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung zum Promotionsstudium ist i.d.R. ein Master- oder vergleichbarer Abschluss gem. § 67 Abs.4 des Hochschulgesetzes (HG) NRW.
Das PK NRW gliedert sich in verschiedene Fachabteilungen, die bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall die Aufnahme zur Promotion prüfen. Die genauen Regelungen finden Sie in den Promotionsordnungen der einzelnen Abteilungen des PK NRW.
Promotion über das Promotionskolleg NRW
Sie haben sich für eine Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW entschieden? Hier finden Sie wichtige Informationen, Schritt für Schritt, um über das PK NRW zu promovieren.
1. Betreuungsperson am PK NRW finden
- Recherchieren Sie professorale Mitglieder des PK NRW, die für die fachliche Betreuung Ihres Promotionsprojektes infrage kommen. Die professoralen Mitglieder und ihre Forschungsschwerpunkte werden auf den Webseiten der Abteilungen unter Mitwirkende vorgestellt.
- Kontaktieren Sie das für eine Betreuung infrage kommende professorale Mitglied. Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an den*die Professor*in zu richten, in der Sie sich kurz vorstellen, Ihr Promotionsvorhaben skizzieren und um einen Gesprächstermin bitten. Falls möglich, fügen Sie der E-Mail ein kurzes Exposé Ihres geplanten Promotionsvorhabens bei.
- Informieren Sie sich über die Abteilung und das von der Abteilung angebotene Promotionsprogramm bzw. die -programme, in der die potentielle Betreuungsperson professorales Mitglied ist. Prüfen Sie, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Programm erfüllen.
- Haben Sie eine fachliche Betreuung gefunden, machen Sie sich gemeinsam Gedanken über die weitere fachliche und die dritte Betreuungsperson. Berücksichtigen Sie bei der Zusammensetzung des Betreuungsteams die Vorgaben der aktuellen RPO und APO.
- Haben Sie ein komplettes Betreuungsteam gefunden, füllen Sie mit den Betreuenden die Betreuungszusagen aus. Für die erste fachliche Betreuung verwenden Sie bitte die verbindliche Vorlage der Abteilung, in der die Person Mitglied ist; lassen Sie sich diese vom PK NRW bestätigen. Für die zweite fachliche und dritte Betreuungsperson können Sie die (nicht verbindlichen) Vorlagen verwenden; eine Zusage per E-Mail über die Dienstadresse der*des Professor*in*s ist ebenfalls ausreichend.
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsperson auch professorales Mitglied an der Hochschule Rhein-Waal sein muss und nicht nur professorales Mitglied beim PK NRW.
Bevor eine Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Hochschule erfolgen kann, muss eine Bestätigung der Angaben durch die Geschäftsstelle des PK NRW erfolgen. Die durch das PK NRW bestätigte Betreuungszusage benötigen Sie für die Bewerbung an der Hochschule. Schicken Sie hierzu das von Ihrer Betreuungsperson unterschriebene Formular (Betreuungszusage) an die jeweilige Kontaktperson des PK NRW.
2. Bewerbung und Einschreibung als Doktorand*in an der Hochschule Rhein-Waal
Sobald Sie eine Betreuungsperson gefunden haben und Ihnen die bestätigte Betreuungszusage des PK NRW vorliegt, stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium und immatrikulieren sich nach erfolgter Zulassung unter Vorbehalt für einen der Promotionsstudiengänge an der Hochschule Rhein-Waal.
Die Einschreibung an der Hochschule Rhein-Waal erfolgt unter dem Vorbehalt der Annahme am PK NRW.
Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung:
- Antrag auf Zulassung im Rahmen eines Promotionsstudiums
- Bestätigte Betreuungszusage: Die Vorlage für die Betreuungszusage der Abteilungen des PK NRW finden Sie hier
- Nachweis Master- oder vergleichbarer Abschluss gem. § 67 Abs.4 HG NRW
- Nachweis über gültigen Personalausweis oder Reisepass
Die Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice der Hochschule Rhein-Waal (stu@hsrw.eu).
Sollten Sie Ihre Zugangsvoraussetzung außerhalb Deutschlands erworben haben, bewerben Sie sich bitte für das Promotionsstudium über uni-assist und laden dort die erforderlichen Unterlagen bei der Bewerbung hoch.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Prüfung von ausländischen Abschlüssen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.
Nach der erfolgreichen Zulassung erfolgt die Einschreibung mit Wirkung zum Beginn des Semesters, in dem der Antrag an der Hochschule eingereicht wurde. Das Immatrikulationsdatum wird Tag genau erfasst.
Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie verpflichtet, sich für die Dauer Ihrer Promotion für das jeweils nächsten Semester an der Hochschule Rhein-Wall durch Zahlung des jeweils geltenden Semesterbeitrags zurückzumelden.
3. Einschreibung und Annahme als Doktorand*in am PK NRW
Nach der Einschreibung unter Vorbehalt an der Hochschule Rhein-Waal stellen Sie innerhalb von vier Wochen einen Antrag auf Einschreibung als Doktorand*in am PK NRW.
Stellen Sie zeitgleich mit dem Antrag auf Einschreibung am PK NRW, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Einschreibung am PK NRW, einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in.
Bitte beachten Sie, dass der Vorbehalt der Einschreibung an der Hochschule erst aufgehoben wird, sobald die Bestätigung der Annahme am PK NRW erfolgt ist.
Weitere Informationen zur Einschreibung, Annahme und Durchführung sowie zum Abschluss der Promotion finden Sie auf der Webseite des Promotionskollegs NRW.
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Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen zum Promotionsstudium an der Hochschule Rhein- Waal sowie bei Forschungs- und Innovationsbedarfen können Sie sich an das Zentrum für Forschung, Innovation und Transfer der Hochschule Rhein-Waal wenden.
Bei Fragen und Anliegen rund um die Bewerbung und Einschreibung zum Promotionsstudium wenden sie sich an die Abteilung Studierendenservice.