Fakultätsräte
der HSRW
Fakultätsräte an der Hochschule Rhein-Waal
Dem Fakultätsrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer*innen, ein*e Vertreter*in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, ein*e Vertreter*in der Gruppe der weiteren Mitarbeiter*innen und drei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden an.
Nichtstimmberechtigte Mitglieder sind die Dekanin oder der Dekan und die Prodekanin oder der Prodekan. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Den Vorsitz des Fakultätsrates hat die Dekanin oder der Dekan inne.
Sitzungstermin ist jeweils der zweite Mittwoch im Monat. Zu den Terminen werden alle Mitglieder des Fakultätsrates sowie alle Mitglieder der Fakultät eingeladen.