Studentische Vereinigungen

Das Präsidium hat die Richtlinie zur Eintragung studentischer Vereinigungen in die Matrikel an der Hochschule Rhein-Waal vom 25.04.2023 gem. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HG erlassen (s. Anlage 1), welche die Bildung studentischer Vereinigungen an der HSRW regelt und ermöglicht.

Es ist vorgesehen, dass die Hochschulverwaltung (Dezernat 4) eine Matrikel (ein Verzeichnis) der an der Hochschule existierenden Vereinigungen führt und diese auf der Homepage der HSRW einsehbar ist.

  • Dezernat 4
  • Dezernat 5
  • Dezernat 6
  • Dezernat 7

Neben der Richtlinie soll den studentischen Vereinigungen zudem der Antrag auf Eintragung in die Matrikel sowie eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt werden.

Satzung

Formular