Ziel der deutschen und europäischen Exportkontrolle ist die Verhinderung der Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen sowie der unkontrollierten Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern. Dabei soll verhindert werden, dass sensible Güter zur internen Repression oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet oder zur Förderung des Terrorismus ins Ausland geliefert oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Exportkontrolle ist es dabei nicht, die Forschung zu beschränken oder ihre Ergebnisse zu zensieren, sondern allein, deren Missbrauch zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund verfügen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in den verschiedensten Bereichen über Berührungspunkte mit dem Ausland. Dies betrifft zum einen diverse Arten von Exporten (Waren, Technologie, Wissen). Zum anderen jedoch auch die Ausbildung von ausländischen Studierenden, die gemeinsame Forschung mit ausländischen Partnern oder die Beschäftigung von ausländischen Wissenschaftlern.
Dabei haben auch Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen die Regelungen des Außenwirtschaftsrechts zu beachten. Die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes entbindet sie hiervon nicht.
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht können sowohl die Zuverlässigkeit der Hochschule in Frage stellen, aber auch zu einem enormen Reputationsschaden für die Hochschule führen.
Auch strafrechtlichen Konsequenzen (Geld- und/oder Freiheitsstrafen) für die handelnden Personen sind möglich.
Das Vorhandensein einer funktionierenden Exportkontrolle, festgelegt in einem Internal Compliance Programm (ICP), kann den Ausfuhrverantwortlichen zumindest vom Vorwurf des Organisationsversagens exkulpieren.
Aufgrund dieser komplexen Thematik wurde von dem Kompetenzzentrum Finanzwesen in NRW (KoFi) der Leitfaden „Exportkontrolle und ICP – Leitfaden für die HAW in NRW“ als Grundlage und Unterstützung erstellt. Dabei handelt es sich um eine Art Handbuch für die verschiedenen notwendigen Prozesse an Hochschulen zur Sicherstellung der Exportkontrolle.
Das Präsidium der Hochschule Rhein-Waal bekennt sich dabei lt. Präsidiumsbeschluss vom 05.12.2023 ausdrücklich zur Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen und den Zielen der Exportkontrolle.
Erklärvideo zur Exportkontrolle an der HSRW
Downloads
- Forschung mit Verantwortung (pdf - 286 KB) Schaubild „Forschung mit Verantwortung“ der IHK Exportakademie
- Exportkontrolle Leitfaden (pdf - 1 MB) Leitfaden des KoFi für die HAW in NRW
- Handbuch Exportkontrolle und Academia (pdf - 4 MB) Handbuch Exportkontrolle und Academia (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 2. Aufl.)
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