Studentische Mitglieder
Daniyal Umar Joya
Michaela Schnappinger
Maaz Mansoor Shah
Der Fakultätsrat berät und entscheidet über die Fakultät betreffende Dinge wie etwa die Strategie und Entwicklungspläne der Fakultät, die Einrichtung von neuen Studiengängen oder Professuren und die Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge.
Er besteht aus sechs Vertreter*innen der Hochschullehrer*innen, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gruppe der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung und drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden. Alle diese Vertreter*innen sind stimmberechtigt. Nichtstimmberechtigte Mitglieder sind die Dekanin oder der Dekan und die Prodekaninnen und Prodekane sowie die Gleichstellungsbeauftragte.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Vorsitzende oder Vorsitzender des Fakultätsrates ist die Dekanin oder der Dekan.
Fakultätsratssitzungen finden üblicherweise am jeweils zweiten Mittwoch im Monat während der Vorlesungszeit statt. Zu den Terminen werden alle Mitglieder des Fakultätsrates sowie alle Mitglieder der Fakultät eingeladen.
Daniyal Umar Joya
Michaela Schnappinger
Maaz Mansoor Shah