Fakultätsrat
der Fakultät Kommunikation und Umwelt

Dem Fakultätsrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden an. Nichtstimmberechtigte Mitglieder sind die Dekanin oder der Dekan und die Prodekanin oder der Prodekan. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Vorsitzende oder Vorsitzender des Fakultätsrates ist die Dekanin oder der Dekan.
Sitzungstermin ist jeweils der zweite Mittwoch im Monat. Zu den Terminen werden alle Mitglieder des Fakultätsrates sowie alle Mitglieder der Fakultät eingeladen.