Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement unterzeichnet

Hochschule Rhein-Waal bietet ihren Beschäftigen Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach längerer Erkrankung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource der Hochschule Rhein-Waal. Als Arbeitgeberin ist es ihr daher ein besonderes Anliegen betrieblich- und arbeitsplatzbedingten Erkrankungen vorzubeugen bzw. diese frühzeitig zu erkennen. 

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Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (kurz: BEM) wird allen Beschäftigten der Hochschule, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind, Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess angeboten. Diese soll im Rahmen einer persönlichen Beratung u.a. in Gesprächen mit einer/einem sogenannten BEM-Beauftragten sowie der Betreuung durch ein von den Betroffenen selbst ausgewähltes Unterstützungsteam erfolgen. Ziel ist es, unter aktiver Mitwirkung der betroffenen Beschäftigten gemeinsam die Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit vorzubeugen sowie das Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis zu erhalten. Dazu wurde am 4. September 2019 die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (DV-BEM) von Präsident, Kanzler, dem Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, dem Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten sowie der Schwerbehindertenvertretung unterzeichnet. Diese schafft eine Verfahrensregelung zur betrieblichen Umsetzung des Sozialgesetzbuchs.

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