Don't cheat!

Der Prüfungsausschuss der Fakultät Technologie und Bionik hat eine Kampagne ins Leben gerufen, die das Bewusstsein für wissenschaftliches Fehlverhalten und Täuschungsversuche im Allgemeinen schärfen möchte. Diese möchten wir unterstützen und weisen darauf hin, dass von allen Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft - also auch von Ihnen als Studierenden - erwartet wird, dass Sie die Regeln zur akademischen Integrität befolgen. Um zu erfahren, was akademisches Fehlverhalten ist und wie Sie es vermeiden können, lesen Sie bitte die folgenden Informationen aufmerksam.

Was genau gilt als wissenschaftliches Fehlverhalten?

Im Allgemeinen ist wissenschaftliches Fehlverhalten die Verletzung wissenschaftlicher Regeln und Standards durch z.B.

  • Täuschung (Umgehen von Fair-Testing-Verfahren oder Zuwiderhandlung gegen die Prüfungsordnung, z. B. Kopieren oder Verwenden von nicht zugelassenem Material)
  • unerlaubte Zusammenarbeit (gemeinsames Arbeiten, Austausch von Lösungen, gemeinsame Nutzung von Quellen usw. ohne ausdrückliche Erlaubnis des Prüfers)
  • Personifizierung (z. B. jemanden bitten, Ihre Prüfung zu schreiben)
  • Plagiat (Darstellung oder Verwendung von Informationen, Ideen, Bildern, Sätzen, Erkenntnissen usw. als eigene Arbeit ohne entsprechende Quellenangabe)
  • Betrug (vorsätzliche Täuschung oder Lüge wie Fälschung, Datenfälschung usw.)

Was sind die Konsequenzen wissenschaftlichen Fehlverhaltens?

Die Konsequenzen reichen vom Nichtbestehen einer Prüfung bis zur Exmatrikulation.

In Paragraph 13 (3) & (4) unserer Allgemeinen Prüfungsordnung (RPO) heißt es:

„Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. (…) Im Falle eines mehrfachen oder sonst schwerwiegenden Täuschungsversuchs kann die Bachelor- bzw. Masterprüfung für endgültig nicht bestanden erklärt werden. (…) Wird die Abschlussprüfung für endgültig nicht bestanden erklärt, führt dies zur Exmatrikulation in diesem Studiengang.“

Paragraph 13 (5): „Wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung dieser Prüfungsordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“

LASSEN SIE NICHT ZU, DASS TÄUSCHUNGSVERSUCHE IHRE KARRIERE ZERSTÖREN!

Es gibt keinen Grund zu täuschen. Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich lieber an eine unserer Beratungsstellen und bitten Sie um Unterstützung.

Welche besseren Möglichkeiten gibt es?

Prüfungen können hart und stressig sein, erst recht in Zeiten der Pandemie, und Sie haben vielleicht das Gefühl, dass ein Täuschungsversuch der beste oder sogar letzte Ausweg ist. Aber das ist es nicht! Schauen Sie sich das Unterstützungsangebot unserer Universität an und zögern Sie nicht, um Hilfe zu bitten.

Falls Sie Kontaktieren Sie

nicht genug oder gar nicht gelernt haben

unsere Studienverlaufsberaterin oder verschieben Sie Ihre Prüfung

die Inhalte der Vorlesung nicht verstanden haben

unsere Studienverlaufsberaterin oder wenden Sie sich an Ihre Kommiliton*innen
Probleme aufgrund der Pandemie, psychische oder physische Gesundheitsprobleme haben unsere psychologische Beratungsstelle

sich von Familie, Kommiliton*innen etc. unter Druck gesetzt fühlen

unsere psychologische Beratungsstelle

Angst haben, im Drittversuch zu scheitern

die Studienberatung oder unsere Studienverlaufsberaterin

 

Wie vermeiden Sie den Verdacht des Betrugs?

  • Zitieren Sie alle Ideen, Daten, Behauptungen etc., die nicht Ihre eigenen sind. Geben Sie Quellen korrekt an.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Dozenten und Prüfern.
  • Nehmen Sie, wenn möglich und angeboten, am Probelauf für Online-Klausuren teil, denn wer die Situation kennt, hat weniger Stress.
  • Wenn Sie bei einer Online-Klausur technische Probleme haben, teilen Sie dies den Prüfern sofort mit.
  • Vermeiden Sie alles, was verdächtig sein könnte, z. B. die Nutzung einer Smartwatch während der Prüfung.