Neues Bibliotheksmanagementsystem ALMA
Geänderte Benutzungsregeln ab 05.09.2023
Mit dem Umstieg auf das neue, cloudbasierte Bibliotheksmanagementsystem ALMA ergeben sich für die Bibliothek der Hochschule Rhein-Waal und ihre Nutzer*innen Änderungen für die im Folgenden genannten Benutzungsregeln, welche ab Dienstag, 05.09.2023, gelten.
KONTAKT FÜR RÜCKFRAGEN/HILFE
Anmeldung
- Für die Anmeldung in Kleve wird kein Anmeldeformular mehr benötigt. In Kamp-Lintfort werden diese übergangsweise noch verwendet. Für neue Nutzer*innen gilt, dass mit der Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis die allgemeinen Benutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Bibliothek anerkannt werden.
- Die Anmeldung ist für alle Nutzer*innen kostenlos.
Ausleihe
- Die Leihfrist für alle ausleihbaren Medien beträgt 28 Tage, egal ob Buch, Sprachkurs oder CD-ROM/DVD.
- Aus Nachhaltigkeitsgründen erhalten Sie keine Papierquittungen für Ausleihen, Verlängerungen, Rückgaben und Gebührenzahlungen, die an der Information der Bibliothek getätigt werden. Die Quittungen werden stattdessen an Ihre im Bibliotheksmanagementsystem hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet (z.B. Hochschul-Account). Die Verpflichtung zur selbstständigen Überprüfung aller Buchungen bleibt bestehen. Der Quittungsdruck an den Selbstverbuchungsgeräten wird vorerst beibehalten.
- Am Standort Kleve erfolgt die Rückgabe von Medien im Erdgeschoss der Bibliothek. Ein neues Selbstverbuchungsterminal mit Rückgabe- und Ausleihfunktion sowie die Rückgabebox wurden im Flurbereich in der Nähe des Scan- und Kopierraums platziert. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie die Bücher erst am Selbstverbuchungsautomaten zurückgeben und anschließend in die Box legen müssen. Außerdem wird die Außenrückgabe wieder in Betrieb genommen, sodass eine Rückgabe von Büchern in Kleve wieder rund um die Uhr möglich ist.
Verlängerungen
- Die Leihfrist Ihrer entliehenen Medien kann jederzeit verlängert werden, die bisherige bestimmte Anzahl an Verlängerungen und der definierte Zeitraum für Verlängerungen entfallen. Ab dem Zeitpunkt der Verlängerung sind Medien wieder für 28 Tage entliehen, es sei denn, die maximale Leihfrist wird früher erreicht (siehe unten).
- Verlängerungen können nicht vorgenommen werden, wenn
- entliehene Medien die maximale Leihfrist von 90 Tagen (Studierende, externe Nutzer*innen) oder 180 Tagen (Beschäftigte, Lehrbeauftragte) erreicht haben,
- entliehene Medien von anderen Nutzer*innen vorgemerkt wurden oder
- das Bibliothekskonto abgelaufen ist oder gesperrt wurde.
- Es können Medien verlängert werden, für die schon Gebühren angefallen sind. Dies funktioniert, solange die Gebührengrenze von 25 € (Betrag unserer automatischen Gebührensperre) nicht erreicht ist.
- 5 Tage vor Leihfristende erhalten Sie eine automatische Voraberinnerung per E-Mail.
- Für Beschäftigte und Lehrbeauftragte der Hochschule sind automatische Verlängerungen 5 Tage vor Leihfristende eingerichtet. Sie werden also nur benachrichtigt, wenn ein von Ihnen entliehenes Medium vorgemerkt wurde oder die maximale Leihfrist erreicht hat und zurückgebracht werden muss.
Gebühren
- Säumnisgebühren für überfällige Medien fallen entsprechend der Gebührenordnung für alle Nutzer*innen an! Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Fristdaten, am einfachsten funktioniert dies im Katalog PLUS.
- Die Bearbeitungsgebühr für Ersatzbeschaffungen beträgt 10€ pro Vorgang.
- Die Jahresgebühr für externe Nutzer*innen entfällt.
Labor- und Handapparate,
Medien von Beschäftigten und Lehrbeauftragten
- Alle im alten System entliehenen Medien für Labore, Beschäftigte und Lehrbeauftragte haben das Fristdatum 31.12.2024, außer das Beschäftigungsverhältnis ist befristet und endet früher (siehe unten). Die entsprechenden Leihfristen können technisch bedingt nicht mehr verlängert werden und die Bücher müssen bis spätestens Ende 2024 zurückgegeben werden. Für alle im neuen System entliehenen Medien gelten die oben beschriebenen Leihfristen!
- Befristete Beschäftigungsverhältnisse und entsprechende Leihfristen bis 31.08.2023 werden wegen des Systemumstiegs bis 30.09.2023 verlängert. Bitte denken Sie rechtzeitig an die Rückgabe der Medien!
- Bitte beachten Sie, dass für verspätet zurückgegebene Medien und Verluste/Beschädigungen auch für Beschäftigte und Lehrbeauftragte Gebühren anfallen!
- Im Laufe der nächsten 2 Semester werden Beschäftigte, die für Apparate verantwortlich sind, bezüglich einer Revision und des zukünftigen Umgangs mit Labor- und Handapparaten von unserer Benutzungsabteilung per E-Mail informiert werden.
Bereitstellungen
- Bereitgestellte Medien stehen für 10 Tage zur Abholung im Regal. Diese Bereitstellungszeit gilt für alle Nutzer*innen.
Katalog PLUS
- Das Authentifizierungsverfahren im Katalog PLUS ändert sich. Mit Shibboleth melden Sie sich jetzt immer mit Ihrer Hochschul-Kennung an, wenn Sie auf Ihr Bibliothekskonto oder elektronische Ressourcen wie Datenbanken und E-Books zugreifen möchten. Die Bibliotheksausweisnummer ist nur noch für die Ausleihe an den Selbstverbuchungsautomaten relevant. Für externe Nutzer*innen werden zeitnah Hochschul-Kennungen erstellt, wir bitten um Geduld.
- Die Bestandsanzeige im Katalog PLUS enthält genauere Standortangaben, wie z.B. die jeweilige Etage in Kleve, auf der sich das Exemplar befindet.