Hochschulrat
Die in § 21 Hochschulgesetz NRW geregelten Aufgaben des Hochschulrats – vor allem die Stellungnahme und die teilweise auch erforderliche Zustimmung zu wesentlichen strategischen Entscheidungen der Hochschulorgane – werden während der Gründungsphase der Hochschule Rhein-Waal vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW wahrgenommen. Ansprechpartner ist hier Herr Ministerialrat Dr. Dietmar Möhler im MIWFT.





