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Hochschulrat

Die in § 21 Hochschulgesetz NRW geregelten Aufgaben des Hochschulrats – vor allem die Stellungnahme und die teilweise auch erforderliche Zustimmung zu wesentlichen strategischen Entscheidungen der Hochschulorgane – werden während der Gründungsphase der Hochschule Rhein-Waal vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW wahrgenommen. Als Hochschulrat agiert Frau Ministerialrätin Angelika Claßen im MIWF.