Das Studierendenparlament an der Hochschule Rhein-Waal

StuPa-Präsident: Felix Weber-Frerigmann
Vize-Präsidentin: Sandra Ndachengedzwa
Die Abgeordneten (von links nach rechts/oben nach unten): Erste Reihe: Ann-Kristin Lensing, Shabbir Khan, Daniel Pita, Yannic Kascholke. Zweite Reihe: Lennard Janssen, Saskia Fuchs, Florian Roth, Deesen Ramsay, Anastasia Feld. Dritte Reihe: Jane Wuth, Kathrin Helmus, Felix Weber-Frerigmann, Sandra Ndachengedzwa, Alina Ptok, Andreas Petker. Es fehlen: Sebastian Killinger und Dorothea Kriwiz
Das Studierendenparlament
Das Studierendenparlament hält in der Vorlesungszeit regelmäßig hochschulöffentliche Sitzungen ab (Termine sind den hochschulweiten Aushängen an den Infobrettern zu entnehmen). Die Sitzungen erfolgen im Rotationsprinzip am Campus Kleve und am Campus Kamp-Lintfort. Das Studierendenparlament nimmt seine Aufgaben nach dem Hochschulrecht Nordrhein Westfahlen, den gültigen Landesverordnungen wie der HWVO (Haushalts- und Wirtschaftsführungsverordnung NRW) und den Satzungen & Bestimmungen der Studierendenschaft der Hochschule Rhein-Waal wahr (Satzung der Studierendenschaft, Finanzordnung der Studierendenschaft, Wahlordnung der Studierendenschaft, Beitragsordnung der Studierendenschaft). Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium einer verfassten Studierendeschaft, wählt den AStA-Vorsitz und das Finanz-Referat (Allgemeiner Studierendenausschuss –bestehend aus Vorsitz, Finanzreferat und anderen Referaten). Das Studierendenparlament stellt das Kontrollorgan des AStA dar. Es beschließt über die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die gesamte Studierendenschaft, sowie für die sonst von ihm unabhängigen Fachschaften. Der AStA tritt geschäftsführend als Organ der Außenvetretung auf und beschließt in den täglichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. In wichtigen und grundlegenden Entscheidungen über Angelegenheiten der gesamten Studierendenschaft beschließt stets das Studierendenparlament. Das Studierendenparlament unterhält drei ständige Ausschüsse – Wahlausschuss, Haushaltsausschuss & Satzungsausschuss – die Empfehlungen geben und nach den geltenden Satzungen und Ordnungen in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden sind.Das Studierendenparlament steht allen Studierenden jederzeit mit Hilfestellung bei. Jede/r immatrikulierte Studierende der Hochschule Rhein-Waal ist berechtigt Anträge nach den geltenden Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft an das Studierendenparlament zu richten.Die Außendarstellung des Studierendenparlaments beschränkt sich derzeit auf ein notwendiges Minimum, da die aus der Neugründung entstandenen Aufgaben und Verpflichtungen vorerst verantwortungsvoll bearbeitet und erfüllt werden müssen.
Der Kontakt zum Studierendenparlament ist jederzeit über stupa(at)hsrw.org möglich!
