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Zugangsvoraussetzungen

Zum Studium an der Hochschule Rhein-Waal berechtigen:

1.    Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

2.    Fachhochschulreife

Informationen zum Erwerb der Fachhochschulreife finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums.

3.    eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung

4.    Hochschulzugang ohne Hochschulreife:

Für in der beruflichen Bildung Qualifizierte sind weitere Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium ohne Hochschulreife eröffnet gem. der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 08.03.2010:

a)    Unmittelbaren Zugang – ohne vorherige Prüfung – zu allen Studiengängen hat, wer eine berufliche Aufstiegsqualifizierung absolviert hat:

  • z.B. Meister (Meisterbrief im Handwerk gem. §§ 45 oder 51a Handwerksordnung)
  • vergleichbar Qualifizierte

b)    Unmittelbaren Zugang – ohne vorherige Prüfung – zu solchen der Berufsausbildung und Berufstätigkeit fachlich entsprechenden Studiengängen haben:

Beruflich Qualifizierte, bei denen eine mindestens zweijährige Berufsausbildung i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BerufsbildungshochschulzugangsVO und eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im erlernten (oder der Ausbildung fachlich entsprechenden) Beruf und angestrebter Studiengang einander fachlich entsprechen.

c)    Alle anderen beruflich Qualifizierten haben Zugang zu allen Studiengängen nach erfolgreich bestandener Zugangsprüfung i.S.v. § 6 BerufsbildungshochschulzugangsVO.

Voraussetzungen der Teilnahme an der Zugangsprüfung:

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BerufsbildungshochschulzugangsVO,
  • eine anschließende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt sind die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes i.S.d. § 25 Abs. 5 BAföG oder die Pflege eines Angehörigen i.S.d. § 16 Abs. 5 SGB X.

Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die sich bewerbende Person die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs erfüllt. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen; die Prüfung weist i.d.R. schriftliche und mündliche Prüfungsteile auf.

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung endet für das Wintersemester 2010/2011 am 15. Juni 2010.

Für Studiengänge in englischer Sprache sind ausreichende Englischkenntnisse nachzuweisen.

Nähere Auskünfte zu den Zugangsvoraussetzungen erteilt das Studienbüro: