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Studiengänge in englischer Sprache

Info Flyer zu den Studiengängen in englischer Sprache

Zugangsvoraussetzungen

Zum Studium eines Bachelorstudienganges an der Hochschule Rhein-Waal berechtigen:

1.    Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

2.    Fachhochschulreife

3.    eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung

4.    Hochschulzugang ohne Hochschulreife:

Für in der beruflichen Bildung Qualifizierte sind weitere Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium ohne Hochschulreife eröffnet gem. der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 08.03.2010:

a)    Unmittelbaren Zugang – ohne vorherige Prüfung – zu allen Studiengängen hat, wer eine berufliche Aufstiegsqualifizierung i.S.v. § 2 BerufsbildungshochschulzugangsVO absolviert hat:

  • z.B. Meister (Meisterbrief im Handwerk gem. §§ 45 oder 51a Handwerksordnung)
  • vergleichbar Qualifizierte

b)    Unmittelbaren Zugang – ohne vorherige Prüfung – zu solchen der Berufsausbildung und Berufstätigkeit fachlich entsprechenden Studiengängen haben:

Beruflich Qualifizierte, bei denen eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im erlernten (oder der Ausbildung fachlich entsprechenden) Beruf und angestrebter Studiengang einander fachlich entsprechen. (§ 3 BerufsbildungshochschulzugangsVO)

c)    Weitere Zugangsmöglichkeiten haben in der beruflichen Bildung Qualifizierte nach bestandender Zugangsprüfung gem. §§ 4, 6 ff. BerufsbildungshochschulzugangsVO

Voraussetzungen der Teilnahme an der Zugangsprüfung gem. § 4 I Nr. 1 BerufsbildungshochschulzugangsVO:

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BerufsbildungshochschulzugangsVO,
  • eine anschließende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt sind die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes i.S.d. § 25 Abs. 5 BAföG oder die Pflege eines Angehörigen i.S.d. § 16 Abs. 5 SGB X.

Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die sich bewerbende Person die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs erfüllt. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen; die Prüfung weist i.d.R. schriftliche und mündliche Prüfungsteile auf.

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung endet für das Wintersemester am 01. April und für das Sommersemester am 01. Oktober.

Darüber hinaus besteht in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen die Möglichkeit der Aufnahme eines Probestudiums gem. §§ 4, 5 BerufsbildungshochschulzugangsVO.

Zum Studium eines Masterstudienganges an der Hochschule Rhein-Waal berechtigt:

Ein erster berufsqualifizierender Abschluss, auf dem der Masterstudiengang aufbaut gem. § 49 Abs. 7 HG. Die Note des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses muss mindestens 2,5 betragen oder einen ECTS-Grade von A oder B aufweisen.

Für alle Studiengänge in englischer Sprache sind ausreichende Englischkenntnisse nachzuweisen.

Nähere Auskünfte zu den Zugangsvoraussetzungen erteilt das Student Service Center.