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Zulassung zur Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
Auch ohne (Fach)Hochschulreife können Sie unter den Voraussetzungen der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 8. März 2010 ein Studium aufnehmen.
Gegebenenfalls ist eine Zugangsprüfung erforderlich. Eine Bewerbung für die Zugangsprüfung ist bis zum 31. März für das Wintersemester oder bis zum 30. September für das Sommersemester möglich.
Nähere Informationen erteilt das Student Service Center.
