Studienplatzvergabe
Die Studienplätze werden nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote im Zeugnis der Hochschulreife) und der Wartezeit vergeben. Für eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung wird ein Bonus von 0,2 vergeben.
Download Satzung über die Ausgestaltung des Auswahl- und Zulassungsverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen