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Bewerbungsverfahren

Bitte bewerben Sie sich schriftlich unter folgender Anschrift:

Hochschule Rhein-Waal
Landwehr 4
47533 Kleve

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • den Zulassungsantrag (hier geht es zur Zulassung zur Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte)
  • den Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in einfacher Kopie, ausländische Zeugnisse in Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer,
  • Immatrikulationsbescheinigung mit ausgewiesenen Studienzeiten für Bewerber und Bewerberinnen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, ggf. Exmatrikulationsbescheinigung,
  • zusätzlich für den Dualen Studiengang: den Ausbildungsvertrag in einfacher Kopie
  • zusätzlich für das berufsbegleitende Studium: den Arbeitsvertrag in einfacher Kopie
  • zusätzlich für das Studium in engl. Sprache: Nachweis über engl. Sprachkenntnisse in einfacher Kopie.

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache können in der Regel in den folgenden Formen nachgewiesen werden:

  • TOEFL, Test of English as a Foreign Language (paper-based) mit mindestens 500 Punkten,
  • TOEFL, Test of English as a Foreign Language (computer-based) mit mindestens 173 Punkten.
  • TOEFL, Test of English as a Foreign Language (internet-based) mit mindestens 61 Punkten.
  • Zertifikate anderer international anerkannter Sprachtests, die dem Level CEF (Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching) C 1 entsprechen; eine entsprechende Bescheinigung der ausstellenden Institution ist erforderlich.
  • Englischkenntnisse, die im Rahmen der Hochschulreife mit mindestens 5 Punkten bewertet wurden.
  • Mindestens 7 Jahre Schulunterricht in englischer Sprache und Abschlussnote von mindestens „gut“.

Anträge auf Zulassung zum Studium bzw. zur Zugangsprüfung müssen mit den erforderlichen Unterlagen

bis zum 15.07.2010

eingegangen sein (gesetzliche Ausschlussfrist).

Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Studienplätze werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben. Nach durchgeführtem Auswahlverfahren erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.