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Online-Portal für die Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Portal: his.hochschule-rhein-waal.de

Eignungsprüfung

Bewerbungen für Information and Communication Design sind erst nach Bestehen einer Eignungsfeststellungsprüfung möglich. Weitere Informationen zur Feststellungsprüfung erhalten Sie hier.

 

Bewerbung & Einschreibung

Sommersemester 2012 

Im Sommersemester 2012 haben Sie die Möglichkeit, sich für Masterstudiengänge hier online zu bewerben.

Übersicht: Studiengänge der Hochschule Rhein-Waal

Durch die Bewerbung erhalten Sie eine Bewerbernummer, die Sie bitte bei der weiteren Kommunikation mit der Hochschule nutzen. Bitte übersenden Sie uns per E-Mail eine eingescannte Version Ihres Bachelorzeugnisses und eine abschließende Notenübersicht, damit die fachliche Entsprechung zu dem gewählten Studiengang überprüft werden kann.

Die Bewerbungsfrist ist der 29.02.2012.

Sollten Sie sich für den Einstieg in ein höheres Fachsemester in Bachelor- oder Masterstudiengängen interessieren, setzen Sie sich bitte mit uns unter studienberatung(at)hochschule-rhein-waal.de in Verbindung. Wir schicken Ihnen gerne den Antrag zu. Der Einstieg in ein höheres Fachsemester bedeutet, dass Sie bereits an einer Hochschule fachlich entsprechende Leistungen erbracht haben. Internationale Studierende bitten wir, unser International Office unter  international-office(at)hochschule-rhein-waal.de  zu kontaktieren.

Die Bewerbungsfrist für die höheren Fachsemester ist der 31.03.2012.

Haben Sie noch Fragen zum Bewerbungsverfahren oder möchten Sie im Rahmen einer Studienberatung weitere Informationen, z.B. zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten? Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen an das Student Service Center wenden unter: Studienberatung(at)hochschule-rhein-waal.de

 

Wintersemester 2012/2013 

Für einen Studienplatz im WS 2012/2013 können Sie sich ab Anfang April 2012 online bewerben.

Die Hochschule Rhein-Waal bietet zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge an. In zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie sicher einen Studienplatz, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. In zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie nicht sicher einen Studienplatz. Daher können Sie sich für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben und zusätzlich für einen zulassungsfreien Studiengang. Damit ist gewährleistet, dass Sie im Wintersemester 2012/2013 mit Sicherheit einen Studienplatz an der Hochschule Rhein-Waal erhalten.

Übersicht: Studiengänge der Hochschule Rhein-Waal

Antrag auf Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie ca. drei Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung einen Zulassungsbescheid, falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diesem Bescheid können Sie alle weiteren Informationen entnehmen, die für die Einschreibung wichtig sein werden. Erst nach erfolgter Einschreibung nehmen Sie Ihren Studienplatz an.

Den Antrag auf Einschreibung können Sie online abgeben, falls Sie ein Studieninteressierter mit deutscher Staatsbürgerschaft oder ein Bildungsinländer sind (internationaler Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur), der sich in einen zulassungsfreien Studiengang im 1. Fachsemester oder in ein höheres Semester einschreiben möchte. Sonstige Internationale und EU-Bewerber können sich bei Fragen an unser International Office, unter international-office(at)hochschule-rhein-waal.de wenden.

Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang

Sie können sich für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.
Gehen für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerbungen ein als Studienplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt. Studienplätze werden nach folgenden Maßgaben vergeben:

  • Vergabe nach Vorabquoten gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nrn. 2, 3 VergabeVO NRW
  • 20 % der Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation (z.B. Durchschnittsnote der Hochschulreife)
  • 20 % der Studienplätze nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation – sog. Wartezeit. Zeiten eines Studiums an einer deutschen Hochschule werden auf die Wartezeit nicht angerechnet.
  • Die übrigen Studienplätze werden nach dem Grad der Qualifikation und unter Berücksichtigung einer vorher abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung vergeben. Für eine einschlägige Berufsausbildung wird ein Bonus von 0,2 auf die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung gewährt.

Nach Abschluss der Auswahlverfahren erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid (oder falls Sie einen Studienplatz nicht erhalten haben, einen Ablehnungsbescheid). Nach Erhalt des Zulassungsbescheids, müssen Sie zu dem im Bescheid genannten Termin persönlich erscheinen, um eingeschrieben (immatrikuliert) zu werden. Erst durch die Immatrikulation erhalten Sie Ihren Studienplatz.

Falls Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, können Sie im Nachrückverfahren noch einen Studienplatz erhalten. Denn soweit zugelassene Bewerber den Studienplatz nicht annehmen wollen und daher nicht zur Immatrikulation erscheinen, werden diese Studienplätze im Nachrückverfahren vergeben. An diesem Verfahren nehmen Sie automatisch teil, wenn Sie sich um einen Studienplatz bis zum 15.Juli 2012 beworben haben.

Die Bewerbungsfrist ist der 15. Juli 2012. Danach eingehende Bewerbungen finden nur Berücksichtigung, soweit noch freie Studienplätze vorhanden sind (Teilnahme am Losverfahren).

Haben Sie noch Fragen zum Bewerbungsverfahren oder möchten Sie im Rahmen einer Studienberatung weitere Informationen, z.B. zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten? Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen an das Student Service Center wenden: Studienberatung(at)hochschule-rhein-waal.de

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung und freuen uns, Sie demnächst an der Hochschule Rhein-Waal begrüßen zu dürfen.