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INTERNATIONALE BEWERBUNGEN

Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung können den englischsprachigen Bewerberbogen nutzen.

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Bewerbung & Einschreibung

Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge endete am 15. Juli 2010. 

Das Online-Bewerbungsportal wurde daher geschlossen. Derzeit finden die Auswahl- und Zulassungsverfahren (siehe unten) statt.

Soweit nach Abschluss dieser Verfahren noch Studienplätze verfügbar sind, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens vergeben. Für die Teilnahme am Losverfahren können Sie sich mit einem schriftlichen Antrag bis zum 1. September 2010 bewerben. Nach dem 1. September 2010 erhalten Sie Bescheid, ob Sie zum Studium zugelassen werden. Erst wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie sich einschreiben.

Die Master-Studiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt. Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten sicher einen Studienplatz. Bewerbungsschluss für einen Master-Studiengang ist der 31. Oktober 2010. Für Ihre schriftliche Bewerbung benutzen Sie bitte den Antrag auf Zulassung zum Studium. Nach Eingang Ihrer Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft, und Sie erhalten umgehend einen Bescheid, ob Sie zum Studium zugelassen sind. Mit Ihrem Zulassungsbescheid können Sie sich anschließend einschreiben.

 

Gehen für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Bewerbungen ein als Studienplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt. Studienplätze werden nach folgenden Maßgaben vergeben:

  • Vergabe nach Vorabquoten gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 sowie Abs. 2 und gemäß § 24 Abs. 2 VergabeVO NRW
  • 20 % der Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation (z.B. Durchschnittsnote der Hochschulreife)
  • 20 % der Studienplätze nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation – sog. Wartezeit. Zeiten eines Studiums an einer deutschen Hochschule werden auf die Wartezeit nicht angerechnet.
  • Die übrigen Studienplätze werden nach dem Grad der Qualifikation und unter Berücksichtigung einer vorher abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung vergeben. Für eine einschlägige Berufsausbildung wird ein Bonus von 0,2 auf die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung gewährt.

Nach Abschluss der Auswahlverfahren erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid (oder falls Sie einen Studienplatz nicht erhalten haben, einen Ablehnungsbescheid).

Nach Erhalt des Zulassungsbescheids, müssen Sie zu dem im Bescheid genannten Termin persönlich erscheinen, um eingeschrieben (immatrikuliert) zu werden. Erst durch die Immatrikulation erhalten Sie Ihren Studienplatz.

Falls Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, können Sie im Nachrückverfahren noch einen Studienplatz erhalten. Denn soweit zugelassene Bewerber den Studienplatz nicht annehmen wollen und daher nicht zur Immatrikulation erscheinen, werden diese Studienplätze im Nachrückverfahren vergeben. An diesem Verfahren nehmen Sie automatisch teil, wenn Sie sich um einen Studienplatz bis zum 15.Juli 2010 beworben haben.

Haben Sie noch Fragen zum Bewerbungs- oder Losverfahren oder möchten Sie im Rahmen einer Studienberatung weitere Informationen, z.B. zu Kosten und zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten? Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen an das Studienbüro wenden:

In Kleve beraten Sie Frau Susanne Pesch, Tel. 02821/80673-123, susanne.pesch(at)hochschule-rhein-waal.de 

sowie Frau Olga Glibins, Tel. 02821/80673-147
olga.glibins(at)hochschule-rhein-waal.de

und

in Kamp-Lintfort Frau Melanie Janssen, Tel. 02842/90825-134, melanie.janssen(at)hochschule-rhein-waal.de

Wir freuen uns, Sie demnächst an der Hochschule Rhein-Waal begrüßen zu dürfen.