Sicherungsverwahrung im Spannungsfeld zwischen öffentlichen Schutzbedürfnissen und individueller Freiheit
„Sicherungsverwahrung: Im Spannungsfeld zwischen Schutz der Öffentlichkeit und individueller Freiheit“ – so heißt der nächste Vortrag des Studium Generale, der im Rahmen des Themenfeldes „Psychologie im Alltag“ am Mittwoch, 7. Dezember 2011 um 18 Uhr, in der Hochschule Rhein-Waal an der Südstraße 8 in Kamp-Lintfort stattfindet. Referent ist Professor Dr.-med. Hennig Saß, Professor (em.) für Psychiatrie und Psychotherapie der RWTH Aachen.
Kleve/Emmerich/Kamp-Lintfort, 25. November 2011: Die Maßregel der Sicherungsverwahrung im deutschen Strafrecht erlaubt die Unterbringung
gefährlicher Straftäter nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe. Sie ist durch einige aktuelle Kriminalfälle, vor allem aber durch eine Kontroverse zwischen der deutschen Justiz und dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Gegenstand heftiger Diskussionen geworden. Zuletzt hat am 4. Mai 2011 das Bundesverfassungsgericht sämtliche deutschen Rechtsvorschriften zur Sicherungsverwahrung (§66 StGB) für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2012 gesetzt, um eine Neuregelung zu schaffen. Im Grunde geht es um einen Wertekonflikt zwischen persönlichen Freiheitsrechten und dem Anspruch des Bürgers, dass der Staat ihn vor gefährlichen Straftätern schützt. Allerdings stellen sich dann Fragen der Verhältnismäßigkeit und auch des Anspruches auf Therapie. Kann man hochgefährliche Kriminelle überhaupt behandeln und wie lässt sich künftige Gefährlichkeit prognostizieren. Die unterschiedlichen Facetten dieser Thematik werden bei dem Vortrag an einigen Fallbeispielen erläutert.
Das Programm richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, ebenso an die Studierenden und Mitarbeiter der Hochschule Rhein-Waal. „Wir laden alle ein, egal welchen Alters, an diesen herausragenden Vorträgen teilzunehmen“, sagt Präsidentin Professor Dr. Marie-Louise Klotz. Gleichzeitig sieht sie das Programm auch als Dank an die Bürgerinnen und Bürger der beiden Hochschul-Standorte.
Interessiert? Dann melden Sie sich bei Frau Melanie Janssen unter 02842/908 25 – 134 an. Eine Karte für den Besuch des Vortrages, kann für acht Euro an der Abendkasse erworben werden.
Weitere Informationen zum Studium Generale sind hier erhältlich.
